In Ratgeber/ Verkehrsrecht

Motorrad fahren mit Autoführerschein – Neues Gesetz seit 2020

motorrad fahren autoführerschein

Motorrad fahren mit Autoführerschein: Zu Beginn des Jahres 2020 erweitert der Gesetzgeber die Möglichkeiten des normalen Autoführerscheins (Klasse B). Zukünftig genügt dieser Führerschein schon aus, um zumindest kleinere Motorräder bis 125ccm fahren zu dürfen. Hierfür gibt es jedoch ein paar Voraussetzungen, die wir euch hier im Artikel erläutern.

Seit 2020 darf unter bestimmten Voraussetzungen Motorradfahren mit einem Autoführerschein möglich. Dies soll v.a. Mobilität in urbanen Regionen fördern.
Seit 2020 darf unter bestimmten Voraussetzungen Motorradfahren mit einem Autoführerschein möglich. Dies soll v.a. Mobilität in urbanen Regionen fördern.

Motorrad fahren mit Autoführerschein: Voraussetzungen

Durch die Gesetzesänderung darf jeder, der einen B-Führerschein besitzt, ohne eine zusätzliche Fahrprüfung Motorräder bis 125ccm fahren. Hierbei handelt es sich um sog. Leichtkrafträder. Auch wenn keine zusätzliche Prüfung zum Führen des Motorrads mit dem Autoführerschein erforderlich ist, so gibt es dennoch ein paar Voraussetzungen, die vorher erfüllt sein müssen, damit der PKW-Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 erweitert werden kann:

Unterrichtsstunden notwendig

Zwar ist es nicht notwendig, dass man als Inhaber eines B-Klasse Führerscheins noch eine zusätzliche Prüfung ablegt, trotzdem wird vorab das Absolvieren einiger Fahrstunden notwendig. Insgesamt fordert der Gesetzgeber für die Erlaubnis zum Fahren der 125ccm Motorräder, dass insgesamt neun Unterrichtseinheiten (je 90 Minuten) absolviert werden. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • 4 Theorie-Einheiten
  • 5 Praxis-Einheiten

Die Praxis-Einheiten können zudem auch außerhalb des normalen Straßenverkehrs stattfinden. Alternativ lassen diese sich also auch auf einem Verkehrsübungsplatz absolvieren.

Motorrad fahren mit Autoführerschein. Seit 2020 ist dies unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Motorrad fahren mit Autoführerschein. Seit 2020 ist dies unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Mindestalter und Fahrpraxis

Neben den zusätzlichen Unterrichts-Einheiten muss der potentielle Fahrer auch diverse andere Voraussetzungen mit sich bringen, damit er sich für die neue Regelung qualifizieren kann. Die Personen müssen:

  • Mindestens 25 Jahre alt sein
  • Mindestens 5 Jahre den Führerschein der Klasse B (PKW-Führerschein) besitzen

Die Eintragung muss dann innerhalb eines Jahres, nachdem man die Bescheinigung über die Fahrstunden erhalten hat, bei der Führerscheinstelle eingetragen werden.

Ziele der Neuregelung

Durch die Neuregelung soll der Zugang zum Motorradfahren deutlich erleichtert werden. Primär zielt die Gesetzesänderung darauf ab, Menschen ohne PKW mobil zu halten und die Verkehrs- und Parkplatzsituation in den Städten zu entlasten. Hierbei könnten zudem auch Sharing-Anbieter profitieren, die jetzt die größeren Maschinen einer breiteren Masse an Nutzern zugänglich machen können.

Die Neuregelung ist zwar mit dem EU-Recht vereinbar, es gibt aber dennoch länderübergreifend Einschränkungen: Da es sich „lediglich“ um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland gelten daher ggf. wiederum andere Regeln.

Durch die Neuregelung profitieren v.a. leistungsstarke Elektroroller.
Durch die Neuregelung profitieren v.a. leistungsstarke Elektroroller.

Welche Fahrzeuge profitieren davon

Durch die zusätzliche Berechtigung ist es nun möglich als Inhaber eines B-Klasse Führerscheins Leichtkrafträder bis 125ccm auch mit einem Beiwagen zu fahren. Um mit dem Autoführerschein Motorrad fahren zu dürfen, darf das Kraftrad jedoch eine Motorleistung von 11KW nicht übersteigen. Diese Leistung langt jedoch in der Regel aus, dass diese leichten Motorräder bis zu 120km/h schnell fahren können.

Laut Bundesregierung zielt diese Neuregelung darauf ab eine Balance zwischen Verkehrssicherheit und Mobilität zu finden. Dies hat zum Ziel, dass der Zugang zum Führen von Leichtkrafträdern erleichtert und damit zusätzlich einhergehend eine Stärkung der Elektromobilität in Deutschland gefördert wird.

Meinungen zur Neuänderung                  

Wie bei jeder Neuregelung gibt es Für- und Gegenstimmen. Folglich gehen die Meinungen zur Nützlichkeit dieser Gesetzesänderung entsprechend auseinander:

Kritiker werfen vor, dass die Unfallzahlen durch die ungeübten Kraftradfahrer steigen könnten. Häufig fehle es den Fahrern an Praxis-Erfahrungen, sodass man mit Gefahrensituationen wie beispielsweise einer nassen Fahrbahn oder Rollsplit nicht richtig umgehen könne. Zudem besteht die Gefahr von vermehrt schweren Unfällen, da bei Motorrädern im Gegensatz zum Auto die Knautschzone fehle.

Befürworter hingegen sehen den Zuwachs an Mobilität, v.a. in den urbanen Regionen als einen der großen Pluspunkte. Aber auch in den ländlichen Regionen stärke man hierdurch die individuelle Mobilität und mache zudem insgesamt den Verkehr durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher. Dies resultiert maßgeblich daraus, dass nun viele Elektrofahrzeuge durch die neue Regelung geführt werden dürfen.

Motorrad fahren mit Autoführerschein: Der Gesetzgeber möchte hiermit besonders die Elektromobilität fördern.
Motorrad fahren mit Autoführerschein: Der Gesetzgeber möchte hiermit besonders die Elektromobilität fördern.

Statistiken                   

Vermutlich lassen sich mehr Motorrad-Unfälle erwarten, wenn mehr Krafträder auf der Straße unterwegs sind. Eine Trendwende der Verkehrssicherheit lässt sich durch diese Neuregelung jedoch nicht erwarten. Dies lässt sich auf folgende Gründe zurückführen:

  • die Zahl zugelassener Motorräder ist Jahr für Jahr kontinuierlich gestiegen.
  • die Quote der bei Motorradunfällen zu Tode gekommener Personen ist seit 1990 um 80% zurückgegangen.
  • Ebenso zurückgegangen ist die absolute Zahl der tödlichen Motorradunfälle. In 2015 lag sie fast ein Fünftel unter der Zahl von 1990.

Zusammenfassung: Motorrad fahren mit Autoführerschein

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Besitz des Führerscheins: Mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B (PKW-Führerschein).
  • Motorrad-Klasse: Bis zu 125ccm (Leichtkraftrad)
  • Unterricht: Insgesamt 9 Unterrichtseinheiten (zu je 90min). 4 Theorie-Einheiten und 5 Praxis-Einheiten.
  • Führerschein: Es erfolgt eine Erweiterung des B-Führerscheins um die Schlüsselzahl 196.
  • Andere Länder: Diese Regelung ist maßgeblich für Deutschland. Andere Länder können abweichende Gesetze zum Führen von Leichtkrafträdern haben.

You Might Also Like